Ausbildung im Motorflug

Aquila über den Wolken

Der Aeroclub Ansbach bietet Ausbildungsmöglichkeiten zum Erwerb einer Lizenz für Privatflugzeugführer im Motorflug. „Fliegen“ in diesem Zusammenhang meint ausschließlich den Flug nach „Sichtflugregeln“. Dies bedeutet, dass jederzeit ausreichende Sicht nach außen gegeben sein muss, um die Lage des Flugzeugs im Raum anhand des natürlichen Horizonts beurteilen (und korrigieren!) zu können. Zusätzlich müssen definierte Abstände zu Wolken eingehalten werden und Mindestsichtweiten vorliegen. Das Fliegen nach Instrumentenflugregeln („Blindflug“) wird im Aeroclub Ansbach nicht betrieben bzw. ausgebildet.

Fluglizenz

Die seit 2012 gültige europäische Verordnung über Luftfahrtpersonal differenziert in Bezug auf Ausbildungsumfang und Berechtigungen von Lizenzen innerhalb der „Sportfliegerei“. Es stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl: Die Privatpilotenlizenz nach Part-FCL (FCL-PPL(A)) und die Light Aircraft Pilot’s Licence (LAPL(A)).

Wozu berechtigen die beiden unterschiedlichen Lizenzen? 

Parkposition auf dem internationalen Verkehrsflughafen Timisoara (Rumänien)

Mit einer Lizenz PPL(A) darf man als Pilot im nichtgewerblichen Bereich ohne Vergütung mit Flugzeugen oder Reisemotorseglern fliegen. Die Ausbildung schließt den „kontrollierten Sichtflug“ (CVFR) mit ein, der u. a. die Befähigung zum Fliegen nach Vorgaben eines Fluglotsen mit Hilfe von Funknavigationsverfahren voraussetzt. Das Luftfahrzeugmuster – also der „Typ“ und die „Größe“ des Flugzeugs – sind durch die Lizenz selbst nicht festgelegt. Der spätere Erwerb weiterer Muster- oder Klassenberechtigungen (z. B. für zweimotorige Flugzeuge) ist möglich, ebenso die Berechtigung für den Instrumentenflug oder die Lehrberechtigung. Darüber hinaus ist die PPL(A) ICAO-konform und wird auch in nicht-europäischen Ländern wie z. B. den USA anerkannt.

Die LAPL(A)-Lizenz berechtigt den Piloten, einmotorige Flugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von 2000 kg zu fliegen und mit einer Flugerfahrung von mehr als 10 Stunden nach Erhalt der Lizenz bis zu drei Personen mitzunehmen. Eine Erweiterung um Muster- oder Klassenberechtigungen innerhalb der o. a. Grenzen ist möglich, Instrumentenflug und Lehrberechtigung hingegen nicht. Die LAPL(A) ist jedoch nicht ICAO-konform, d. h. die Ausübung der vorgenannten Rechte ist daher im Wesentlichen auf die europäischen Staaten beschränkt; eine Anerkennung der Lizenz außerhalb Europas ist nicht möglich.

Im Flugbetrieb der Motofluggruppe des Aeroclubs Ansbach spielen diese Unterschiede zwischen den Lizenzen jedoch keine Rolle.

Was beinhaltet die Ausbildung?

Lehrbücher zur Prüfungsvorbereitung

Die theoretische Ausbildung für beide Lizenzen ist identisch und umfasst die allgemeinen Sachgebiete Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Kommunikation und die besonderen Sachgebiete Motorflug Grundlagen des Fliegens, betriebliche Verfahren, Flugleistung und Flugplanung, allgemeine Luftfahrzeugkunde und Navigation.

Die Inhalte werden in den Wintermonaten an den Wochenenden von unseren Fluglehrern vermittelt. Ein intensives Selbststudium der Lehrbücher und der Prüfungsfragenkataloge bleibt allerdings unerlässlich!

Zusätzlich muss für beide Lizenzen ein beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis (BZF) erworben werden, das zur Durchführung des Flugfunks in deutscher (Klasse 2) oder deutscher und englischer Sprache (Klasse 1) berechtigt.

Auch in der praktischen Ausbildung ist vieles gleich – Fliegen ist schließlich Fliegen! Die Unterschiede bestehen in erster Linie im Umfang:

Die erforderliche Mindestflugstundenanzahl für die PPL(A) beträgt 45, davon 25 mit Lehrer. Im überwachten Alleinflug sind 10 Stunden zu fliegen. Mindestens fünf Stunden davon sind als Allein-Überlandflug zu fliegen, wobei hierin ein Flug über mindestens 150 NM (270 km) mit Landungen auf zwei anderen Flugplätzen enthalten sein muss.

Für den Erwerb der LAPL(A) sind in der Ausbildung lediglich 30 Stunden (15 mit Lehrer) zu fliegen. Die Alleinflugzeit beträgt sechs Stunden, davon sind drei als Allein-Überlandflug nachzuweisen. Der „große“ Allein-Überlandflug muss 80 NM (150 km) umfassen und eine Zwischenlandung auf einem anderen Platz beinhalten. 

In welchem Alter kann mit der Ausbildung begonnen werden?

Die Ausbildung für beide Lizenzen kann mit sechzehn Jahren begonnen werden. Für die Erteilung der Lizenz nach bestandener Prüfung muss das siebzehnte Lebensjahr vollendet sein.

Welche gesundheitlichen Voraussetzungen sind erforderlich?

Tauglichkeitszeugnis

Für beide Lizenzen ist ein flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis („Medical“) erforderlich, das von einem Flugmediziner („Fliegerarzt“) ausgestellt wird (eine Liste von Fliegerärzten findest Du hier). Die Untersuchungen hierfür erstrecken sich auf die allgemeine Gesundheit und das Sehvermögen.

Für die PPL(A) ist mindestens ein „Klasse 2-Medical“ erforderlich, das bis zum vierzigsten (maximal zweiundvierzigsten) Lebensjahr alle fünf Jahre, vom vierzigsten bis zum fünfzigsten (maximal einundfünzigsten) Lebensjahr alle zwei Jahre und ab dem fünfzigsten Lebensjahr jährlich erneuert werden muss.

Das LAPL(A)-Medical gilt bis zum vierzigsten (maximal zweiundvierzigsten) Lebensjahr für fünf Jahre, danach ist alle zwei Jahre eine Erneuerung erforderlich.

Wie lange sind Lizenzen und Berechtigungen gültig?

Die Lizenz PPL(A) ist unbefristet gültig. Die Klassenberechtigung hingegen, wie sie im Aeroclub Ansbach erworben werden kann, muss alle zwei Jahre erneuert werden. Hierzu müssen in den letzten 12 Monaten vor Ablauf 12 Stunden geflogen (davon sechs als verantwortlicher Luftfahrzeugführer), 12 Starts und Landungen durchgeführt sowie ein einstündiger Schulungsflug mit einem Fluglehrer absolviert worden sein.

Die Gültigkeit der LAPL(A)-Lizenz erfordert, dass zum Zeitpunkt eines jeden Fluges innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Flugstunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer sowie 12 Starts und Landungen nachgewiesen werden können.

"Wie lernt man eigentlich fliegen?"

Endanflug Deggendorf

Fliegen ist eine Bewegung in drei Dimensionen. Demzufolge sind im Vergleich zum Auto- oder Fahrradfahren mehr Parameter unter Kontrolle zu halten. Und: Man kann nicht so ohne weiteres anhalten!

Am Beginn der Ausbildung stehen daher Übungen, die dazu dienen, ein Gefühl für das Flugzeug, seine Lage und Bewegung im Raum und die Wirkungen der Steuerorgane zu entwickeln: Der Pilot fliegt das Flugzeug – nicht umgekehrt! Besondere Bedeutung haben dabei das Erkennen und Beenden gefährlicher Flugzustände.

Start und Landung sind die anspruchsvollsten (und auch gefährlichsten) Phasen jedes Fluges. Das Erlernen und Üben der Verfahren bis zur sicheren Beherrschung stellt die entscheidende Phase der Ausbildung dar, an deren Ende der erste Alleinflug steht.

Überlandflüge erfordern neben dem handwerklichen Fliegen die praktische Umsetzung vieler Dinge aus der theoretischen Ausbildung. Das Einholen und Auswerten von Wetterdaten und aktuellen Informationen der Flugsicherung (NOTAMs), die eigentliche Kursplanung und Berechnung von Treibstoffbedarf und Beladungszustand des Flugzeugs sind unerlässliche Vorbereitungen.

Der "Finger auf der Karte" läuft immer mit!

Für Sichtflieger sind die Karte und der Blick nach draußen nach wie vor die entscheidenden Navigationsinstrumente:  „Bin ich da, wo ich zu sein glaube?“

Der Höhepunkt eines Überlandfluges ist die Landung auf einem fremden Flugplatz.

Die Prüfungsreife ist erreicht, wenn das Flugzeug in allen Phasen des Fluges auch in ungewohnten Situationen beherrscht wird (z. B. unübliche Positionen der Landeklappen oder die Landung des Flugzeugs ohne Motorleistung als simulierte Notlandung nach einem Triebwerksausfall) und der erforderliche „große“ Allein-Überlandflug (s. o.).

 

Wie lange dauert die Motorflugausbildung im Aeroclub Ansbach?

Als Verein, dessen Fluglehrer ausschließlich ehrenamtlich tätig sind, findet der praktische Ausbildungsbetrieb in erster Linie an den Wochenenden der Monate April bis Oktober statt, an denen ausreichendes Flugwetter zu erwarten ist. Daher sollten ein bis zwei Flugsaisons als realistische Ausbildungsdauer eingeplant werden.

 

Mit welchen Kosten ist die Ausbildung verbunden?

Den Hauptbeitrag bilden die Kosten für die Flugstunden, wobei dies die reinen Kosten für die Flugzeuge sind. Unsere Lehrer arbeiten ehrenamtlich!

Die erforderliche Anzahl an Flugstunden ist durch die Verordnung vorgegeben (s. o.), die Werte stellen aber lediglich das theoretische Minimum dar. Vor allem die Kontinuität der Ausbildung entscheidet über deren Fortschritt und das Erreichen der Prüfungsreife. Hier spielt das Wetter eine wichtige und leider unplanbare Rolle. Persönliche Faktoren wie familiäre und berufliche Verpflichtungen und letztlich „Talent“ dürfen ebenso nicht unberücksichtigt bleiben.

Ausbildungsmaterial (Lehrbücher, Prüfungskataloge), Karten, Lande- und Prüfungsgebühren kommen hinzu.

Eine Übersicht der Gesamtkosten gibt die nachfolgende Tabelle für die LAPL(A) bzw. PPL(A).

 Gebührenart PPL(A) LAPL(A)
 Aufnahmegebühr 300 EUR 300 EUR
  Jahresbeitrag 590 EUR 590 EUR
 Fliegerärztliches  Tauglichkeitszeugnis 120 EUR 120 EUR
 Funksprechzeugnis 150 EUR 150 EUR
 Landegebühren 50 EUR 50 EUR
 Prüfungsgebühren 200 EUR 200 EUR
 Lehrmaterial 100 EUR 100 EUR
 30 Stunden Grob 115 2400 EUR 2400 EUR
 15 Stunden Cessna 172 2100 EUR  
 Total 6010 EUR 3910 EUR

 

Bei Interesse stehen der Ausbildungsleiter Motorflug und die Fluglehrer für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.

 

Anfragen hierzu richten Sie bitte  an:     info@aeroclub-ansbach.de